Einjährige Berufsfachschule (OBF)
Die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule (OBF) setzt mindestens den erweiterten Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung voraus.
Der Bildungsgang vermittelt fachtheoretische und fachpraktische Grundkenntnisse im Bereich der Agrarwirtschaft und erweitert die Allgemeinbildung.
Bei entsprechenden Leistungen kann der mittlere Schulabschluss erreicht werden.
Erfolgreiche Absolventen besitzen größere Chancen bei der Ausbildungsplatzsuche im Berufsfeld Agrarwirtschaft, da sie bereits über verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.
Bei entsprechend guten Leistungen ist der Übergang zur zweijährigen Fachoberschule möglich.
Aufnahmevoraussetzung:
Auf Antrag kann aufgenommen werden, wer mindestens den erweiterten Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung erworben hat, und nicht schon einmal einen Bildungsgang der einjährigen Berufsfachschule besucht hat. Für Bewerberinnen und Berwerber, die eine gleichwertige Schulbildung an einer Schule erworben haben, deren Unterrichtssprache nicht Deutsch ist, kann die Aufnahme zusätzlich vom Bestehen eines Sprachtests abhängig gemacht werden. Die Aufnahme erfolgt jeweils zum Beginn eines Schuljahres (in der Regel nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht) und nach Maßgabe freier Plätze.
In Frage kommende Schüler/-innen melden sich dafür bis zum Stichtag (der letzte Schultag in der 1. Maiwoche des Jahres, in dem der Bildungsgang beginnt) am OSZ Agrarwirtschaft mit folgenden Bewerbungsunterlagen an:
- das Zeugnis über die geforderte Schulbildung im Original oder Kopie bzw. das letzte Halbjahreszeugnis im Original und als Kopie
- ein tabellarischer Lebenslauf und zwei Lichtbilder neueren Datums
- bei nicht volljährigen Bewerberinnen und Bewerbern die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur aufnahme in den Bildungsgang
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus für Bewerberinnen und Bewerber, deren Aufenthalt in Berlin auf Grund eines Asylantrages oder einer Duldung gestattet ist.
Am letzten Schultag ist das Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule mit Nachweis des erweiterten Hauptschulabschlusses oder ein Zeugnis mit einem gleichwertigen Abschluss persönlich im Schulsekretariat vorzulegen (näheres hier).
Nach dem Stichtag eingehende Bewerbungen werden berücksichtigt, sofern freie Plätze vorhanden sind.



