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Meister-BAföG


meisterbafoeg

Stand: 12. August 2012

Das „Meister-BAföG" unterstützt seit 1996 die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und bietet für potentielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

Am 1. Juli 2009 ist das „Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (2. AFBGÄndG)" in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Mit dem neuen „Meister-BAföG" sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen.

So erhalten nun auch diejenigen, die bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben, einen Rechtsanspruch auf Förderung einer weiteren Aufstiegsfortbildung. Bislang wurde stets nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.

30,5 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erstattet der Staat als Zuschuss, den Rest als Darlehen. Wer die Prüfung besteht, muss künftig weitere 25 Prozent dieses Darlehens, also der restlichen 69,5 Prozent, nicht zurückzahlen. Die Förderung durch den Staat erhöht sich somit von 30,5 Prozent auf 48 Prozent.

Besonders deutlich wirken sich die Verbesserungen für Fortbildungswillige mit Kindern aus. Sie erhalten für jedes Kind statt bisher 179 Euro pro Monat nunmehr 210 Euro, die zudem mit 50 Prozent bezuschusst werden und nicht mehr wie bisher nur als Darlehen gewährt werden. Alleinerziehende profitieren zudem von einem monatlichen Kinderbetreuungszuschuss von 113 Euro pro Kind unter 10 Jahren, der künftig ohne Kostennachweis gezahlt wird.

Aktualisierung: Mit der Erhöhung der BAföG-Sätze zum 01.10.2010 wurden auch die Bedarfssätze und Freibeträge des „Meister-BAföG" erhöht. Diese Erhöhung gilt für alle Vollzeitmaßnahmen, d. h. dass rückwirkend ab Oktober 2010 auch alle laufenden Vollzeitmaßnahmen die erhöhten Bedarfssätze und Freibeträge erhalten.

Die Bedarfssätze sehen nun wie folgt aus:

  • 697 Euro für Alleinstehende,
  • 907 Euro für Alleinstehende mit einem Kind,
  • 912 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner,
  • 1.122 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem Kind und
  • 1.332 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit zwei Kindern.

Der Zuschuss beträgt hier jeweils bis zu 238 Euro je Monat. Der verbleibende Betrag wird als Darlehen zu zinsgünstigen Konditionen vergeben (Quelle)

 

Über die Antragsvoraussetzungen und Bewilligungskonditionen informiert eine Broschüre zum Meister-BAFöG mit Förderbeispielen  pdf-icon PDF 787 kB.

Antragsunterlagen können Sie auf der Website www.meister-bafoeg.info downloaden.

Antragstellung

Zuständig sind in Berlin je nach Wohnsitz

für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg :

    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
    Amt für Ausbildungsförderung
    Otto-Suhr-Allee 100
    10585 Berlin
    Telefon: 030/90291-0
    Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Stadtplan, Fahrverbindungen

    für die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Treptow-Köpenick:

      Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
      Amt für Ausbildungsförderung
      Alfred-Kowalke-Straße 24
      10315 Berlin
      Telefon: 030/90296-0
      Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Stadtplan, Fahrverbindungen

       

      Weitere Infos


      • Informationsbroschüre zum Meister-BAFöG mit Förderungs-Beispielen:  pdf-icon PDF 787 kB
      • Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Senatsverwaltung berlin.de und auf  meister-bafoeg.info.
      • Kostenlose Info-Hotline des Bundesmisteriums für Bildung und Forschung: 0800-6223634
      • Weiterbildung finanzieren 2012 – kostenlose Informationsbroschüre der Stiftung Warentest mit einer Übersicht von Förderprogrammen