Berufsbild Tierpfleger/-in
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Tierpfleger/-innen betreuen Haus-, Zoo- und Versuchstiere; teilweise sind sie auch für die Aufzucht der Tiere zuständig. |
Allgemeine Anforderungen an Tierpfleger
In der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger (Weblink) werden die Mindestanforderungen in Bezug auf Kenntnisse und Fertigkeiten eines Tierpflegers genannt. Dazu gehören:
- Systematik, Anatomie, Physiologie und Verhalten von Tieren
- Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren
- Transportieren von Tieren
- Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten von Tierunterkünften,
- Erkennen von Krankheiten, Schutz der Tiergesundheit
- Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen
- Lagern, Zubereiten, Verwenden von Futter und Einstreu
- Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit
- Berufsspezifische Regelungen und Arbeitsorganisation
- Kommunikation und Information
Tätigkeitsbereiche
Der Beruf des Tierpflegers / der Tierpflegerin ist in drei spezialisierte Tätigkeitsbereiche unterteilt: Dementsprechend findet auch die Ausbildung in einer von drei Fachrichtungen statt:
Besondere Kompetenzen von Tierpflegern in der Fachrichtung Forschung und Klinik
- Diagnostik bei Tieren
- Haltung, Pflege und Zucht von hygienisch und genetisch definierten Tieren
- Qualitäts- und Hygienemanagement
- Prozessbezogene Arbeitstechniken
Besondere Kompetenzen von Tierpflegern in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension
- Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen
- Erziehen von Hunden
- Kunden- und Besucherbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltung und kaufmännische Grundlagen
Besondere Kompetenzen von Tierpflegern in der Fachrichtung Zoo
- Bestimmen, Pflegen und Züchten von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen
- Betreuen von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen
- Ausgestalten und Instandhalten zoospezifischer Anlagen
- Besucherbetreuung
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Kommentar: „Der Beruf des Tierpflegers (Fachrichtung Zootierpflege) - so die offizielle Bezeichnung - fordert die umfassende Kenntnis über in Tiergärten gehaltene Wildtierarten und deren Haustierformen. Das ist ein Vielfaches von dem, was Tierpfleger in den landwirtschaftlichen Berufszweigen an Rassen zu überschauen haben. |
Wichtiger Hinweis für Interessierte
| Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag, den Sie mit einem Ausbildungsbetrieb schließen. Die Lehrstelle müssen Sie sich selbst suchen – sie wird nicht von der Berufsschule vermittelt. |
Siehe auch:
Weblinks:
- Informationen zum Beruf Tierpfleger/-ín im BERUFENET
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger / zur Tierpflegerin (TierpflAusbV 2003) bei juris.de
- Artikel Tierpfleger in der Wikipedia





