Schul- und Hausordnung
Überall, wo viele Menschen an einem Ort zusammen leben und auch arbeiten müssen, sind Regeln nötig. Mit ihrer Hilfe sollen Störungen und mögliche Konflikte vermieden werden. Ihre Einhaltung trägt auch dazu bei, das Lernen zu erleichtern und das eigene Wohlgefühl zu steigern.
Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme anderen gegenüber sind Eigenschaften, die wir an der Peter-Lenné-Schule erwarten. Verstößen gegen diese Regeln muss und wird die Schule nachgehen.
Sie können entscheidend mithelfen, unangenehme Situationen und ihre Folgen zu vermeiden, indem Sie ...
- pünktlich zum Unterricht erscheinen und die Unterrichtszeiten einhalten;
- die erforderlichen Arbeitsmaterialien mitbringen (z. B. Schreibstifte, Papier, Ordner, Sportkleidung);
- sich auf den Unterricht konzentrieren und unterrichtsfremde Tätigkeiten unterlassen (z. B. Essen, Walkman o. ä. hören, Zeitung lesen);
- das Handy ausgeschaltet in der Tasche aufbewahren;
- pfleglich mit der Einrichtung umgehen, Ihren Aufenthaltsort in der Schule sauber hinterlassen und Schäden dem Hausmeister/Lehrer bekannt geben;
- Besteck und Geschirr nicht aus der Mensa mitnehmen;
- das Rauchverbot auf dem Schulgelände und im Schulgebäude beachten;
- bei Schulversäumnissen umgehend die Schule benachrichtigen und bei einer Fehlzeit von mehr als 3 Tagen ein ärztliches Attest vorlegen;
- keine Waffen oder waffenähnlichen Gegenstände, Farbspraydosen, Drogen oder Alkohol jeglicher Art mitbringen;
- es vermeiden, in Kleidung und Auftreten Gewaltbereitschaft oder Extrempositionen jeder Art zu zeigen, durch die sich andere provoziert fühlen.
Mutwillige Sachbeschädigungen, Gewaltandrohungen oder andere Straftaten bringt die Schule als Amtsträger in jedem Fall zur Anzeige.
Zu Ihrem eigenen Schutz:
- Lassen Sie Wertsachen (z. B. Schmuck, höhere Geldbeträge, Musikgeräte) zu Hause; die Schule übernimmt keine Haftung dafür.
- Wenn Sie das Unterrichtsgebäude während des Unterrichts oder in den Pausen verlassen, erlischt Ihr Versicherungsschutz von Seiten der Unfallkasse Berlin.
- Teilen Sie Änderungen von Wohnanschrift oder Ausbildungsverhältnis umgehend dem Sekretariat mit.
Leimgruber
Stellvertretender Schulleiter
Bei Verstößen gegen die Hausordnung sieht das Schulgesetz Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vor (§§ 62, 63 SchulG). Vor deren Verhängung wird in bestimmten Fällen der Vermittlungsausschuss tätig.
In der Senatsverwaltung zuständig für Schülerinnen und Schüler des Berufsfeldes Agrarwirtschaft ist
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
II G, Frau Oberschulrätin Schmidt
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Tel. 030 - 90227 5420



